Umnutzung ehemaliges Industrieareal

Projekt

Ein Industriebetrieb verkaufte sein Areal an eine Investorengruppe, weil er seine Produktion an einen anderen Standort verlagert hatte. Teile des Areals waren im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen. Zudem waren in den Gebäuden diverse Bauschadstoffe wie z.B. Asbest oder Teerkork vorhanden. Im Kaufvertrag war festgehalten, dass die Verkäuferin wegen der Altlasten für bestimmte Mehrkosten aufkommen muss.
Die Gebäude wurden unter der Fachbauleitung einer spezialisierten Beratungsfirma schadstoffsaniert. Auch die Entsorgung des verschmutzten Aushubmaterials wurde durch diese Firma überwacht.
Die angeblichen Mehrkosten waren letztendlich viel höher als ursprünglich angenommen und die geforderte Summe nicht nachvollziehbar. Die Vekäuferin weigerte sich deshalb, die Mehrkosten vollumfänglich zu übernehmen. Die Investorengruppe erhob in der Folge Klage vor Gericht. Die Vekäuferin und die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei baten FRIEDLIPARTNER um fachliche Unterstützung.

Unsere Leistungen
  • Beratung Rechtsanwälte hinsichtlich Altlasten- und Abfallrecht
  • Kontrolle Ausmass und Einheitspreise der Unternehmerrechnungen
  • Auflistung überhöhte, nicht nachvollziehbare und Ohnehin-Kosten

Ausführungsperiode

von 2017 bis 2018

Auftraggeber

Verkäuferin / Rechtsanwaltskanzlei

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