02.06.2015

neue Abklärungspflicht für Asbest in TVA-Revision

neue Abklärungspflicht für Asbest in TVA-Revision

Mit dem Asbestverbot von 1989 sind die Risiken nicht verschwunden. In unzähligen Liegenschaften findet sich in Fassaden, Böden oder Beschichtungen Asbest, der bei Bauarbeiten zu gefährlichen Emissionen führen kann.

Auf Bundesebene wird mit der Revision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) auch eine neue Pflicht für Abklärungen vor Bauarbeiten eingeführt. Daniel Bürgi, Präsident der Vereinigung Asbestberater Schweiz (VABS), begrüsst diese neue Pflicht.

Mehr im Artikel der NZZ vom 02.06.2015