Kein Grenzwert? Kein Problem!

13.03.2026

News

Enthält die Altlasten-Verordnung (AltlV) oder die Abfallverordnung (VVEA) für einen Schadstoff keinen Grenzwert, muss dieser von Spezialisten hergeleitet werden. 

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat zu diesem Zweck im Dezember 2025 eine aktualisierte Vollzugshilfe publiziert. Den Entscheidungsbaum für die Herleitung der VVEA-Grenzwerte in Anhang 1 hat die FRIEDLIPARTNER AG im Auftrag des BAFU ausgearbeitet.

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